Wissenschaft und Hochschulen in Hessen sind Weltspitze

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Hessen als führende Wissensregion Europas

Unser Ziel ist: Hessen soll das Innovationsland Nummer eins in Deutschland werden. Voraussetzung für Innovation ist Wissen. Deshalb wollen wir Hessen zu einer der führenden Wissensregionen Europas machen. Unser Land hat dafür die besten Voraussetzungen. In Hessen gibt es 20 staatliche und kirchliche sowie 14 private Hochschulen, zahlreiche außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und unzählige forschende Unternehmen. Diese reichhaltige Wissenschaftslandschaft wollen wir fördern, stärken und verzahnen.

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Forschung stärken

Forschung und Innovation brauchen Freiheit und das Verständnis, dass neue Technologien und Forschungsergebnisse zunächst als Chance und nicht als Bedrohung zu verstehen sind. Wir setzen uns deshalb ein für ein technologie- und innovationsfreundliches Klima, für Erfindergeist und freies Unternehmertum. Forschung findet insbesondere an den hessischen Hochschulen, aber auch an außeruniversitären Forschungseinrichtungen statt. Umgesetzt werden die Erkenntnisse in Unternehmen, die damit hochwertige Produkte herstellen und Arbeitsplätze schaffen. Damit die Erkenntnisse und Ideen auch ihren Weg aus der Hochschule hinaus in die Wirtschaft finden und anwendungsorientiert genutzt werden können, wollen wir den Technologietransfer stärken. In jeder Hochschule soll es in Zukunft einen Ansprechpartner geben, der bei Ausgründungen (Spin-offs) unterstützt. Zugleich wollen wir die Hochschulen am wirtschaftlichen Erfolg von Kooperationen beteiligen. Dabei geht auch der inhaltliche Austausch zwischen Wissenschaft und Unternehmen in beide Richtungen. Auch die Wissenschaft profitiert von den Erfahrungen der Praxis und nimmt neue Fragestellungen auf. Bestehende Partnerschaften zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen wollen wir stärken und zugleich den Aufbau neuer Netzwerke fördern. Dazu wollen wir ein entsprechendes Ziel in die Zielvereinbarung der hessischen Hochschulen übernehmen.

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Forschungsdatenzugang verbessern

Insbesondere in der Erforschung neuer Behandlungsmethoden und Medikamente fehlt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und forschenden Unternehmen der sichere, einfache Zugang zu qualitativ hochwertigen, belastbaren Forschungsdaten. Unterschiedliche Forschungsklauseln in der Gesetzgebung der Bundesländer erschweren den Zugang bei landesübergreifenden Forschungsprojekten zusätzlich. Gesundheitsdaten gehören jedoch zu den sensibelsten Informationen, Patientinnen und Patienten erwarten ein entsprechend hohes Sicherheits- und Datenschutzniveau, um ihr Einverständnis für die Nutzung zu geben. Eine Institution, die Gesundheitsdaten verwahrt und zur Nutzung für die Forschung autorisiert, muss entsprechend vertrauenswürdig sein. Aus diesem Grund wollen wir in Hessen eine Gesundheitsdaten-Stiftung schaffen. Die Stiftung des öffentlichen Rechts verwahrt freiwillig gespendete Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten anonymisiert oder pseudonymisiert und macht diese einem berechtigten Nutzerkreis zugänglich. Gleichzeitig werden wir uns im Bundesrat für eine Harmonisierung der Forschungsdatengesetzgebung einsetzen.

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Ausgewogenes Verhältnis von Drittmitteln und Grundfinanzierung

Drittmittel aus öffentlichen und privaten Quellen sind eine wichtige Finanzquelle für die hessischen Hochschulen. Indem sich Hochschulen um Drittmittel bemühen, treten sie in einen Wettbewerb, der sowohl dazu dient, ihre Qualität zu steigern, als auch dazu, den Austausch mit der Praxis zu verstärken. Damit dieser Wettbewerb fair ist, ist es die Aufgabe des Landes, eine auskömmliche Grundfinanzierung sicherzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass den befristet zugesagten Drittmitteln ausreichende langfristige Mittel aus dem Landeshaushalt gegenüberstehen. Ein besonderes Gewicht sollte das Land auf die Förderung von Grundlagenforschung legen, da hier der Umfang privater Drittmittel traditionell niedriger ist.

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Mehr Erfolg in der Exzellenzinitiative

Das Abschneiden Hessens in der letzten Runde der Exzellenzinitiative war insgesamt enttäuschend. Wir müssen vermeiden, dass Hessen dauerhaft ins Hintertreffen gerät. Hierzu ist eine Kraftanstrengung erforderlich. Die vor über 15 Jahren initiierte Landes-Offensive zur Entwicklung wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz (LOEWE) hat wichtige Forschungen angeschoben. In den nächsten Jahren muss es darum gehen, erfolgreiche Forschung von LOEWE-Zentren und -Schwerpunkten fortzuführen und auf Dauer zu sichern. Dazu wollen wir freiwerdende LOEWE-Gelder in die Grundfinanzierung der Hochschulen überführen. Die verbleibenden Projektmittel sollten stärker auf die Exzellenzinitiative des Bundes ausgerichtet werden.

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Faire Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Exzellente Forschungsergebnisse können nur erzielt werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Insbesondere die kurzen Vertragslaufzeiten und die damit verbundene Notwendigkeit, sich in kurzen Zeitabschnitten auf neue Projekte zu bewerben, behindern die wissenschaftliche Arbeit. Bis zur Promotion steht die eigene Ausbildung im Vordergrund. Daher ist eine Befristung dieser Stellen sinnvoll, um möglichst vielen Studierenden eine Ausbildung zu ermöglichen. Für bereits promovierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten Stellen grundsätzlich so ausgestaltet sein, dass sie eine Perspektive für eine dauerhafte Beschäftigung bieten. Ausnahmen bilden lediglich Drittmittelprojekte, für die nur eine befristete Mittelzusage besteht. Konkret wollen wir den Einstieg über Juniorprofessuren und Tenure-Tracks ausbauen sowie eine Reform der Förderstruktur für Postdocs vornehmen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft familienfreundlicher zu gestalten und den Aufstieg von Frauen sowie Menschen mit Migrationshintergrund in verantwortliche Positionen zu fördern. Hochschulen, die in diesen Bereichen erfolgreich sind, sollten als Maßstab und Modell gesehen werden. 

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Wissenschaft braucht Freiheit

Wissenschaft braucht Freiheit. Die Offenheit für neue Technologien und die Wahrnehmung neuer Forschungsergebnisse als Chance, und nicht als Risiko, stärkt den Standort Hessen. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass wir die großen Herausforderungen der Zukunft lösen können.

Mit Sorge sehen wir Bestrebungen von unterschiedlichen Seiten, sei es aus ideologischen oder politischen Gründen, die Freiheit von Forschung und Lehre einzuschränken. So wird Druck auf Forscherinnen und Forscher, aber auch auf Studierende ausgeübt, bestimmte Positionen nicht einzunehmen beziehungsweise bestimmte Fragestellungen nicht oder andere vorrangig zu untersuchen. Wir stehen uneingeschränkt zu der durch unser Grundgesetz gewährleisteten Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit und verteidigen diese mit aller Entschlossenheit. Entsprechendem Druck setzen wir uns daher entschieden entgegen. Die Frage, ob Veranstaltungen an Hochschulen stattfinden, darf nicht von der politischen Ausrichtung oder gar der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer abhängen, solange diese auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Jede vom Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerung muss daher im Raum der Hochschule möglich sein, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Auch institutionelle Hürden für die Wissenschaftsfreiheit wollen wir abbauen.

Wir wollen eine Anlaufstelle im Hessischen Wissenschaftsministerium schaffen, an die sich jeder wenden kann, der sich durch seine Meinungsäußerung benachteiligt sieht oder der eine Veranstaltung nicht durchführen oder eine Forschungsfrage nicht behandeln kann. Beschränkungen von Forschungsgegenständen in Grundordnungen wollen wir unterbinden. Förderprogramme der öffentlichen Hand sind so zu gestalten, dass sie nicht bereits durch ihre Fragestellung politische Tendenzen vorgeben oder verstärken.

Hochschulen als Institutionen, aber auch einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen die Möglichkeit haben, sich mit ihren Ergebnissen im politischen Raum zu positionieren. Die Rahmenbedingungen der Vergabe von Finanzmitteln im Zusammenhang mit der „Third Mission“ müssen mit Bedacht gewählt werden, um Hochschulen nicht politisch zu instrumentalisieren. Der notwendige Technologietransfer aus den Hochschulen in die Wirtschaft darf nicht unter der Politisierung einzelner Forschungsprojekte leiden.

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Der Bedeutung des Wissens- und Technologietransfers gerecht werden

Der Wissens- und Technologietransfer in die Gesellschaft im Allgemeinen und in die Wirtschaft im Besonderen wird für Hochschulen immer wichtiger. Die Bearbeitung von Patenten und die Vermittlung von Forschungsergebnissen in Unternehmen sowie die Initiation von Kooperationsprojekten beanspruchen viel Zeit. Diese Arbeit wird an Hochschulen teils von Professorinnen und Professoren oder von Transferabteilungen geleistet, die neben dieser Aufgabe ein breites Spektrum abzudecken haben. Um Gründungen aus Hochschulen zu erleichtern, den Technologietransfer anzutreiben und Hochschulen mehr Möglichkeiten zu geben, am wirtschaftlichen Erfolg von Patenten zu partizipieren, müssen Gründungs- und Innovationszentren fester Bestandteil aller Hochschulen sein. Eine Bildung von Verbünden ist eine gute Möglichkeit zur Schaffung von Synergien. Zu prüfen ist, inwiefern eine privatrechtliche Gesellschaftsform die gewünschten Ziele und die Schaffung von Zugängen zu Mitteln besser erreichen kann.

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Mehr Gewicht auf die Lehre

Hessen rangiert noch immer im hinteren Mittelfeld der Bundesländer bei der Betreuungsquote, die als wichtiger Indikator für die Qualität der Lehre gilt. Wir wollen exzellente Studienbedingungen an hessischen Hochschulen schaffen und dazu mehr Gewicht auf die Lehre legen. Für ein erfolgreiches Studium brauchen Studierende individuelle Betreuung, um nicht nur Scheine zu sammeln, sondern Fortschritte zu machen. Sie benötigen praktische Einblicke in Forschung und Anwendung. Unter einer freidemokratischen Wissenschaftsministerin haben wir den Hochschulen mehr Freiheit gegeben. Diesen Weg wollen wir konsequent fortsetzen. Mehr Autonomie, bessere Rahmenbedingungen und eine verlässliche, auskömmliche Finanzierung sind Voraussetzungen, damit Hessen für Spitzenforschende und akademische Lehrkräfte aus der ganzen Welt an Attraktivität gewinnt.

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Hochschulautonomie ausbauen

Hochschulen sind in unserem Selbstverständnis Orte, an denen im Geist der Freiheit von Forschung und Lehre gearbeitet wird. Dies bedingt, dass wir so viele Entscheidungen wie irgend möglich der Hochschule überlassen. Deshalb treten wir für die Stärkung und Weiterentwicklung der Hochschulautonomie ein. Konkret wollen wir den Hochschulen, die dies wünschen, die Dienstherreneigenschaft, die Bauherreneigenschaft und die Möglichkeit zum Abschluss eigener Tarifverträge übertragen. Außerdem sollen die Hochschulen ihre eigenen Profile und Schwerpunkte herausbilden können und eine eigene Hochschulentwicklungsplanung betreiben, die die Zielvereinbarungen mit dem Land konkretisiert. Das Wissenschaftsministerium bleibt für die landesweite Hochschulentwicklung zuständig und muss klare Zielvorstellungen formulieren. Diese spiegeln sich im Hochschulpakt und in den Zielvereinbarungen wider. Darüber hinaus soll jede Hochschule frei sein, sich im Rahmen dieses Hochschulentwicklungsplanes autonom zu entwickeln.

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Unabhängigkeit der Hochschulräte stärken

Der Hochschulrat formuliert die Anforderungen der Gesellschaft gegenüber der Hochschule und überprüft die Umsetzung. Deshalb ist es wichtig, dass er bei Entscheidungen über die grundsätzliche Ausrichtung der Hochschule wie die Einrichtung und Schließung von Fachbereichen oder die Wahl der Mitglieder des Hochschulpräsidiums mitwirkt. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, benötigen wir einen starken, unabhängigen Hochschulrat. In Zukunft sollen die Hochschulratsmitglieder nicht mehr von der Landesregierung, sondern vom Landtag als Vertreter des Souveräns besetzt werden. Sie dürfen weder dem Präsidium einer Hochschule noch dem Hochschulrat einer anderen Hochschule angehören, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Eine Begrenzung der Amtszeit für Hochschulräte, die es sonst bei keinem anderen Hochschulgremium gibt, schwächt den Hochschulrat und sollte entfallen.

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Senat fortentwickeln und studentischen Einfluss auf die Lehre stärken

Der Zuschnitt der Hochschulgremien, wie des Senats, sollte weiterentwickelt werden. Es ist verständlich, dass die Studenten bei Fragen der Lehre stärker mitreden wollen, eine Drittelparität ist aber rechtlich nicht möglich und bei Fragen der Forschung auch nicht sinnvoll. In Zukunft sollen sich die Mitwirkungsrechte am Thema orientieren. Bei Fragen der Forschung besitzen die Professorinnen und Professoren zwei Drittel, die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Drittel der Stimmen; bei Fragen zur Lehre sollen dagegen die Studierenden über die Hälfte, Professorinnen und Professoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über je ein Viertel der Stimmen verfügen; bei administrativen Fragen soll die Drittelparität gelten. Auf diese Weise fokussieren wir die Gruppen auf ihre eigentlichen Aufgaben und tragen dem Wunsch der Studierendenschaft nach mehr Repräsentanz Rechnung, ohne in die Freiheit der Forschung einzugreifen.

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Keine Pflicht zur verfassten Studierendenschaft

Wir wollen die Verpflichtung zur verfassten Studierendenschaft abschaffen und aus dem Hessischen Hochschulgesetz entfernen.
Die Mitgliedschaft in der verfassten Studierendenschaft soll in Zukunft freiwillig sein.

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Hochschulpakt fortführen

Der hessische Hochschulpakt ist eine Erfindung der freidemokratischen Wissenschaftsministerin Ruth Wagner, die damit einerseits die Anforderungen an die Hochschulen definiert und andererseits den Hochschulen finanzielle Verlässlichkeit und Planungssicherheit bietet. Dieses richtungsweisende Instrument wollen wir fortführen und ausbauen.

Wir streben im nächsten Hochschulpakt die Weiterentwicklung der Kennzahlen an, mit denen die Leistung der Hochschule in Forschung und Lehre gemessen wird. Die Hochschulen sollen in den Wettbewerb um die besten Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler treten. Deshalb müssen Anreize für die Steigerung der Qualität von Forschung und Lehre verstärkt und der Wettbewerb um die besten Leistungen in der Forschung, aber auch in der Lehre, gefördert werden. Dabei sehen wir Forschung und Lehre in ihrer Bedeutung als gleichwertig an.

Zugleich werden wir die Grundfinanzierung stärken und damit die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Hochschulen längerfristig planen und mehr unbefristete Stellen schaffen können.

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Kostenfreies Erststudium

Ein erster berufsqualifizierender Abschluss bis einschließlich den Masterabschluss soll an allen staatlichen Hochschulen in Hessen kostenfrei sein. Darüber hinaus wollen wir den Hochschulen freistellen, ob sie die Studierenden angemessen an den Kosten des Studiums beteiligen wollen. Die so eingenommenen Gelder werden wir den jeweiligen Hochschulen ungekürzt zur Verfügung stellen. Dabei werden wir auch für die Gebühren für Weiterbildungs- und Aufbaustudiengänge die Möglichkeit schaffen, diese Gebühren nachgelagert während der Zeit der Berufstätigkeit zu entrichten.

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Stipendien

Es ist uns sehr wichtig, leistungsstarke Studierende mit Stipendien zu unterstützen. Deshalb wollen wir das Stipendienwesen weiter ausbauen. Wir wollen hessische Hochschulen darin unterstützen, ihr Kontingent an Deutschlandstipendien auszuschöpfen. Zugleich werden wir das Deutschlandstipendium durch hessische Stipendien ergänzen, um das Aufstiegsversprechen für leistungswillige Hessinnen und Hessen Realität werden zu lassen.

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Finanzausgleich zwischen den Bundesländern

Für uns steht der einzelne Studierende im Mittelpunkt. Deshalb wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Hochschulfinanzierung zwischen Land und Bund neu geregelt wird. Der Staat muss für jeden Studierenden, der sich für ein Studium in zertifizierter Qualität entscheidet, konsequent und trägerunabhängig die Kosten nach dem Modell „Geld folgt Student“ (GefoS) an die entsprechende Bildungseinrichtung zahlen. Dabei hängt die Höhe des Semesterbeitrags vom jeweiligen Fach ab (Clusterpreis) und wird deutschlandweit einheitlich festgesetzt. Wenn sich ein Studierender für eine private Hochschule entscheidet, hat diese denselben Anspruch, den Clusterpreis zu erhalten, wie eine Hochschule in staatlicher Trägerschaft, unter der Voraussetzung, dass die private Hochschule entweder keine Studiengebühren erhebt oder die private Hochschule die Studienplätze nach einer einheitlichen Prüfung nach Leistung vergibt und die Studiengebühren sozial gestaffelt sind.

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Hochschulen von Bürokratie entlasten

Forschung und Lehre geht vor Bürokratie. Die letzte Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes hat die Berichtspflichten der Hochschule gegenüber dem Ministerium deutlich erhöht. Dies führt zu erheblichem bürokratischem Aufwand auf Seiten der Hochschule und verringert die Zeit, in der sich die Hochschule ihrer Kernaufgabe widmen kann, Forschung und Lehre zu betreiben. Deshalb wollen wir das Hochschulgesetz erneut ändern und den Bedenken der Hochschulen Rechnung tragen.

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Studiengänge

Das Bild eines einheitlichen Hochschulwesens mit gleichen Studiengängen ist überholt. Wir setzen auf Flexibilität und Eigenverantwortung. Die Studienangebote sollen sich an den Lebenswirklichkeiten orientieren und verstärkt Teilzeitstudiengänge, berufsbegleitende Studiengänge oder Fernstudiengänge beinhalten. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen und webbasierte Angebote bereitstellen. Die „virtuelle“ Hochschule, die über Live-Streams, moderne Methoden von digitaler Wissensvermittlung und entsprechende Online-Angebote, mobiles Internet, Online-Verwaltung und Cloud-Lösungen verfügt, soll keine Vision bleiben. Aber auch hybride Angebote sind wichtig. Die Erfahrungen mit digitalen Formaten, die aufgrund der Pandemie gemacht wurden, wollen wir nutzen.

Studien-, Prüfungs- und Praktikumsordnungen sind dahingehend zu überprüfen und anzupassen, dass sie den Bedürfnissen von Vereinbarkeit von Familie, Pflege, Beruf und/oder Studium Rechnung tragen und einen erfolgreichen Abschluss ermöglichen. Infrastrukturmaßnahmen, wie die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen, sowie die Anpassung der Öffnungszeiten von Bibliotheken und Laboren müssen ebenfalls unterstützt werden. 

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Bachelorabschluss der Rechtswissenschaften

In den kommenden Jahren werden in der Verwaltung zahlreiche verdiente Beschäftigte ihren Ruhestand antreten. Der Personalmangel wird sich verschärfen. Die zu schließende Lücke wird nur in Teilen durch die Digitalisierung der Verwaltung aufgefangen. Wir fordern einen integrierten Bachelor of Laws, der mit erfolgreichem Abschluss der Hausarbeit im Schwerpunktbereich verbunden ist, um juristische Talente nicht für den Staatsdienst zu verlieren. Studierende erhalten somit die Möglichkeit, in Wirtschaft und Verwaltung ihre Expertise einzubringen und mit weiterführenden Studiengängen auszubauen.

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Duale Hochschulen

Wir unterstützen mit Nachdruck duale Studiengänge nach dem Vorbild von StudiumPlus, bei denen Unternehmen als Partner auftreten. Solche Angebote sind insbesondere für den ländlichen Raum zukunftsweisend. Den dualen Hochschulangeboten kommt auch mit Blick auf den Fachkräftemangel eine besondere Bedeutung zu. Wir werden deshalb die dezentralen Hochschulangebote in der Fläche des Landes Hessen ausbauen.

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Private Hochschulen

Private Hochschulen erachten wir als eine wichtige Ergänzung der hessischen Hochschullandschaft. Private Hochschulen lenken private Gelder in den Hochschulbereich, was Forschung und Lehre stärkt. Es ist daher nur fair, wenn das Land auch für Studierende an privaten Hochschulen einen anteiligen Clusterpreis zahlt. Dabei werden wir die Höhe des Anteils überprüfen mit dem Ziel, einen fairen Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Hochschulen zu ermöglichen. Wir wollen weiterhin eine Reform des Akkreditierungsverfahrens privater Hochschulen vornehmen.

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Hochschulstandort Osthessen

In der Region Osthessen finden sich weniger wissenschaftliche Einrichtungen als in anderen Landesteilen. Wir wollen den Hochschulstandort Fulda stärken und uns dafür einsetzen, weitere wissenschaftliche Einrichtungen in Osthessen anzusiedeln.

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Internationalisierung

Wissenschaft ist international. Wir streben daher eine weltweite Verzahnung unserer hessischen Hochschulen an. Dazu werden wir den Anteil von Studierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die einen Auslandsaufenthalt absolvieren, erhöhen.

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Künstliche Intelligenz

Weltbeste Forschung und Lehre braucht beste Werkzeuge. Zu den mächtigsten Werkzeugen unserer Zeit gehört die Künstliche Intelligenz (KI). Hessische Universitäten zählen zur Weltspitze bei der Forschung an KI, aber wir wollen nicht nur an KI forschen, sondern sie selbst zur Förderung unserer Forschung und Lehre einsetzen. Zusätzlich sollen Online-Verwaltung, Cloud-Lösungen, Live-Streams und der Einsatz virtueller Methoden, wie Augmented Reality und Virtual Reality (AR/VR – Angereicherte Realität und Virtuelle Realität), sukzessive realisiert werden. 

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Digitale Transformation

Digitalisierung ist kein einmaliger abgeschlossener Vorgang, sondern ein dauerhafter Prozess, der das gesamte Spektrum von Forschung, Lehre und Verwaltung betrifft. Um die Vorteile der Digitalisierung für alle Bereiche optimal und dauerhaft zu nutzen, wollen wir eine landesweite Task-Force digitale Transformation einsetzen, die digitale Methoden und Werkzeuge prüft und Empfehlungen für die einzelne Hochschule, aber auch für übergreifende Lösungen ausspricht.

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Barrierefreiheit

Wir treten dafür ein, dass Studierende mit Behinderungen in Hessen ein ihren Fähigkeiten entsprechendes Studium aufnehmen können und ihre Belange in der Hochschulentwicklungsplanung berücksichtigt werden. Die Studierenden sollen sich die Hochschule aussuchen, die für sie am besten geeignet ist, und die Hochschulen sollen sich für die Studierenden entscheiden, die die spezifischen Anforderungen ihrer Studiengänge am besten erfüllen. Im Rahmen von zusätzlichen Informationsveranstaltungen und Tutorien sollen die Studierenden insbesondere in der Eingangsphase beraten und intensiv begleitet werden, um sie bei der Studiengangauswahl zu unterstützen und Abbrecherquoten zu verringern.

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