Änderung des Bundeswaldgesetzes

16.03.2017

Anlässlich des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Rundholzvermarktung erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP Hessen, Moritz Promny: „Nach dem Bundeskartellamt hat nun auch das Oberlandesgericht Düsseldorf klar festgestellt, dass die fortwirtschaftlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg gegen europäisches Kartellrecht verstoßen. Besonders spannend an diesem Urteil ist die Begründung des Gerichts, wonach die Bundesrepublik nicht über eine entsprechende Regelungskompetenz für das europäische Kartellverbot verfüge und somit letztlich auch die neu eingeführte Regelung des Bundeswaldgesetzes europarechtswidrig sei. Mit diesem Urteil erteilt das Gericht den Plänen von CDU und SPD also eine klare Abfuhr und enttarnt die Bundeswaldgesetzänderung als bloße Wahlkampfente. Die Freien Demokraten begrüßen dieses Urteil, da für uns die geplante, unzulässige Privilegierung von staatlichen Unternehmen nicht hinnehmbar ist. Insbesondere private und kommunale Forstbetriebe sowie forstliche Dienstleistungsunternehmen wären die Leidtragenden dieses unnötigen und mittelstandsfeindlichen Gesetzes, da sie im unmittelbaren Wettbewerb mit den mächtigen Landesforstverwaltungen benachteiligt würden.“

Promny weiter:

„Gerade im waldreichen Hessen sollten die Auswirkungen der Gesetzesänderung und die damit einhergehenden massiven Wettbewerbseingriffe keinesfalls unterschätzt werden. Wir fordern die Landesregierung daher auf, das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf sowie die deutliche Warnung des Bundeskartellamts ernst zu nehmen und gemeinsam mit anderen Ländern eine Initiative auf Bundesebene zu starten, um die drohende Ungleichbehandlung zu unterbinden. Auch bei Union und Grüne sollte sich endlich ein Problembewusstsein einstellen, da die negativen Auswirkungen der neuen Regelung vor Hessen keineswegs Halt machen werden: So werden auch in unserem Bundesland potentiell Arbeitsplätze bedroht und Verbraucher verfügen über weniger Auswahl und Transparenz.

Mit dem Bundeswaldgesetz will die Große Koalition in einen Bereich eingreifen, der unserer Überzeugung nach überhaupt keiner weiteren staatlichen Regelung bedarf. Dabei scheinen CDU und SPD die offensichtlichen negativen Folgen für den Wettbewerb einfach vollkommen auszublenden. Fest steht jedoch, dass eine Freistellung vom Kartellverbot den staatlichen Forstverwaltungen die Möglichkeit verschafft, Menge, Qualität und Preis des zu vermarktenden Holzes einseitig festzulegen. Der Bundesregierung sollte es zu denken geben, dass sie nicht nur die Fachverbände wie beispielsweise die Waldeigentümer und Forstsachverständige gegen sich hat, sondern auch das Bundeskartellamt und die Rechtsprechung. Die richtige Konsequenz aus dieser Situation wäre es unserer Meinung nach, die Regelung wieder rückgängig zu machen. Das Ziel sollte stattdessen lauten, gemeinsam auf die Unterstützung und flächendeckende Entwicklung forstlicher Zusammenschlüsse sowie auf eine angemessene Förderung einer nachhaltigen und naturnahen Bewirtschaftungsweise in den Kommunal- und Privatwäldern hinzuwirken.“