Erhöhung des Steuerfreibetrags für die Kindererziehung
Die FDP Hessen beschließt darauf hinzuwirken, die Steuergesetzgebung dahingehend zu ändern, dass die Berücksichtigung von Kosten für die Kinderbetreuung von Kindern bis zum vollendeten 11. Lebensjahr, als Werbungskosten nach § 9 EStG bzw. bei einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit als notwendige Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen.
Beschlossen am 4. Juni 2023 auf dem Landesparteitag in Wetzlar.
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