Erhöhung des Steuerfreibetrags für die Kindererziehung

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Die FDP Hessen beschließt darauf hinzuwirken, die Steuergesetzgebung dahingehend zu ändern, dass die Berücksichtigung von Kosten für die Kinderbetreuung von Kindern bis zum vollendeten 11. Lebensjahr, als Werbungskosten nach § 9 EStG bzw. bei einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit als notwendige Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen.

Beschlossen am 4. Juni 2023 auf dem Landesparteitag in Wetzlar.