Sustainable Finance – Klarheit und Vergleichbarkeit schaffen – Verpflichtende EU-Sozialtaxonomie ablehnen

Die FDP Hessen begrüßt im Grundsatz das Streben der EU-Kommission zu mehr
 Nachhaltigkeit in der Wirtschaft und das Fördern der europäischen Harmonisierung von
 Standards für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Einheitliche Definitionen und
 Standards können die Transparenz und Vergleichbarkeit auf Märkten verbessern und
 somit zum besseren Funktionieren von Marktmechanismen beitragen.

 Wir erkennen den Versuch an, im Kampf gegen den Klimawandel bestimmte große
 Unternehmen zur Offenlegung der ökologischen Nachhaltigkeit im Rahmen der nicht-
 finanziellen Berichterstattung zu verpflichten, was derzeit durch Art. 8 der
 Taxonomie-Verordnung gefordert wird. Dadurch sollen marktliche Anreize zu mehr
 ökologischer Nachhaltigkeit gesetzt werden. Ob dieses Ziel erreicht wird, wie die
 offenen Fragen der Umsetzung beantwortet werden können und welche Nebenwirkungen
 entstehen, wird zu beobachten sein.

 Eine Ausweitung der Offenlegung auf soziale Nachhaltigkeit basierend auf einer
 komplexen Sozialtaxonomie lehnen wir jedoch ab. Anders als bei der ökologischen
 Dimension besteht hier keine vergleichbare Dringlichkeit (sh. SDG 11). Außerdem sind
 bei sozialen Themen noch weit höhere Komplexität und Strittigkeit sowie zahlreiche
 Zielkonflikte zu erwarten als im Bereich des Klimaschutzes. Die Rechtfertigung, die
 finanziellen und organisatorischen Aufwände in der nicht-finanziellen
 Berichterstattung zu erweitern, ist nicht gegeben.

 Im Umgang mit einer Sozialtaxonomie sollte daher folgendes sichergestellt werden:

  •  Eine Sozialtaxonomie darf nicht zu einer Ausweitung der verpflichtenden nicht-
     finanziellen Berichterstattung und damit verbundenen zusätzlichen Aufwänden im
     Melde- und Berichtswesen führen.
  •  Eine Sozialtaxonomie kann als Standard für spezifisch soziale Investitionen
     genutzt werden und analog des „EU Green Bond Standards“ als Grundlage für einen
     „EU Social Bond Standard“ genutzt werden. Außer für ein zusätzliches
     freiwilliges EU-Label, darf daraus jedoch keine Verpflichtung zur Nutzung der
     Sozialtaxonomie entstehen.
  •  Die Sozialtaxonomie darf nicht zur zusätzlichen Verkomplizierung der bestehenden
     Taxonomie Verordnung beitragen, mit der die ökologische Nachhaltigkeit geregelt
     wird. Insbesondere darf die Sozialtaxonomie keine zusätzlichen Anforderungen an
     die Berichterstattung und die Offenlegung für ökologische Aspekte mit sich
     bringen.
  •  Ferner muss sichergestellt werden, dass Bestrebungen unter der Sozialtaxonomie
     nicht konträr zu anderen Zielen der EU laufen. Dies gilt insbesondere, aber ohne
     darauf beschränkt zu sein, für Fragestellungen der Währungs-, Wirtschafts-,
     Handels- und Verteidigungspolitik.