LIEB: Infrastruktur-Sondervermögen muss echte volkswirtschaftliche Effekte haben

- Geld soll in Verkehrs- und Versorgungsprojekte fließen
- Freie Demokraten fordern mindestens 75 Prozent für Städte und Gemeinden
- Landesregierung muss auf Nachbesserungen im Gesetz drängen
Thorsten Lieb, Landesvorsitzender der FDP Hessen, hat für die Verteilung des Infrastruktur-Sondervermögens des Bundes klare Spielregeln gefordert und auch die hessische Landesregierung in die Pflicht genommen. „Das Sondervermögen ist schuldenfinanziert. Umso wichtiger ist es, das Geld so effektiv wie möglich einzusetzen. Damit sollten zusätzliche Infrastrukturprojekte finanziert werden – und zwar solche, die echte volkswirtschaftliche Effekte haben. Das sind vor allem Projekte, die die Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur stärken“, erklärt Lieb. Das zugrunde liegende Gesetz wird heute erstmals im Bundestag beraten. Es schafft die Grundlage für die Verteilung der Mittel an Länder, Städte und Gemeinden.
„Der vorliegende Gesetzentwurf ist noch nicht konkret genug und ist zu Recht vom Bundesrechnungshof kritisiert worden. Er verfehlt noch völlig das Ziel, für echte zusätzliche Investitionen in den Städten und Gemeinden zu sorgen und deren dramatische Situation zu verbessern. Außerdem muss das Gesetz einen festen Anteil für die Kommunen vorsehen. Dieser sollte bei mindestens 75 Prozent liegen“, fordert Lieb.
„Im weiteren Gesetzgebungsverfahren muss dringend nachgebessert werden. Darauf müssen Ministerpräsident Boris Rhein und sein Stellvertreter Kaweh Mansoori im Bundesrat drängen, wenn es ihnen mit der Unterstützung der hessischen Städte und Gemeinde ernst ist.“