Ruppert und Stark-Watzinger: Länderöffnung ermöglicht unbürokratische Grundsteuer
Als Erfolg für alle Steuerzahler, Grundstückseigentümer und Mieter in Deutschland bewerten der Vorsitzende der Freien Demokraten in Hessen, Dr. Stefan Ruppert, und seine Stellvertreterin Bettina Stark-Watzinger die Einigung bei der Grundsteuer, mit der die erforderliche Grundgesetzänderung im Deutschen Bundestag noch in dieser Woche beschlossen wird. „Wir sind froh, dass wir die Koalitionsfraktionen davon abbringen konnten, Millionen von Grundstückseigentümern mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten. Mit der erzielten Einigung haben wir den Weg für eine echte Länderöffnung freigemacht. Wir hoffen, dass die schwarz-grüne Landesregierung diese Vorlage nutzt und fordern Sie deshalb auf, das von uns vorgeschlagene unbürokratische Flächenmodell auf den Weg zu bringen.“
Ruppert, der zudem Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion ist, erklärte, dass die Freien Demokraten das komplizierte, bürokratische und den Wohnraum weiter verteuernde Grundsteuergesetz von Bundesfinanzminister Scholz ablehnten. Für die Länderöffnung stimme man, um bessere Gesetze auf Länderebene zu ermöglichen. Insofern habe sich das beharrliche Ringen mit den Koalitionsfraktionen gelohnt. „Ohne Übertreibung dürfen wir diese späte Wende in den komplizierten Verhandlungen als unseren Erfolg verkaufen. Wir Freien Demokraten haben unseren Einfluss geltend gemacht und gezeigt, dass man auch aus der Opposition heraus gestalterisch und zum Wohle der Menschen tätig werden kann“, so der Oberurseler Bundestagsabgeordnete.
Stark-Watzinger zeigte sich als Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags erfreut darüber, dass den Steuerzahlern vor dem Hintergrund der Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich die Abgabe von zwei Steuererklärungen erspart bleibe und den Kommunen mehr Geld für wichtige Investitionen zur Verfügung stehe: „Es wäre fatal gewesen, wenn der Staat lieber mehr als 3000 zusätzliche Finanzbeamte zur Berechnung von 35 Millionen Grundstücken eingestellt hätte, anstatt dieses Geld den Kommunen für den Straßenbau oder Schulsanierungen zur Verfügung zu stellen. Deshalb haben wir unseren Beitrag zu der notwendigen Grundgesetzänderung an die gesetzliche Festschreibung der Verhinderung von zusätzlicher Bürokratie gekoppelt.“